Solarförderung

Änderung bei Antragstellung ab 2018

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:

  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung

Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermieanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt: Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF, 466KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Solarthermieanlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber).

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

Basis- und Zusatzförderung

Innovations- und Zusatzförderung

Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme

Anlagen im Neubau

Innovations- und Zusatzförderung

Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

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